Konzeption:
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Ausbilder
kommt bei der Umsetzung der Ausbildungsplanung und -praxis eine Schlüsselrolle
zu. Die betriebliche Personalentwicklung und Nachwuchsförderung kann im
Zeichen des technischen und arbeitsorganisatorischen Wandels nur von gut
ausgebildeten Ausbildern und Trainern geleistet werden. Da unterschiedliche
Altersstufen und Bildungsabschlüsse der Auszubildenden vom Ausbilder ein pädagogisches
Geschick fordern, gewinnt die Aus- und Weiterbildung der Ausbilder größte
Bedeutung. Der Ausbilder erfüllt eine unternehmerische und gesellschafts-
politische Aufgabe.
Wir
empfehlen Ihnen diese Weiterbildung besonders im Zusammenhang mit den
Kursen "Industriefachwirt/in",
Handelsfachwirt/in", "Bürofachwirt/in", "Wirtschaftsfachwirt/in" oder "Fachkaufmann/frau für
Büromanagement". |
Voraussetzungen: |
Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung und Ausbildertätigkeit sind eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung oder eine angemessene, mehrjährige Berufserfahrung innerhalb des entsprechenden Tätigkeitsbereichs oder Erwerb des "AdA-Scheines" nach der "AEVO" im Rahmen einer Ingenieur-, Meister- oder Fachwirtausbildung |
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Inhalte
gemäß IHK: |
Inhalte sind in 6 Handlungsfelder untergliedert: 1. Allgemeine Grundlagen legen 2. Die Ausbildung planen 3. Auszubildende einstellen 4. Am Arbeitsplatz ausbilden 5. Lernen fördern 6. Gruppen anleiten Die Ausbildung beenden Methoden wie Kurzvorträge, Fall- und Projektmethoden, Gruppenarbeiten, Brainstormings, Übung der Unterweisungsprobe und der Präsentation, Moderationsmethode |
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Zeit: |
alle 14 Tage Samstag 08:00 - 13:00 Uhr |
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Dauer:
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ca. 5 Monate |
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Kosten:
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440,00 € gesamt * oder 5 x 95,00 € monatlich *
* zzgl. einmaliger Einschreibkosten von 40,00 €,
Lernmaterialien und
Prüfungsgebühr der IHK. |
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Abschluss: |
IHK-Diplom |
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Förderung: |
Es bestehen zwei Möglichkeiten der Förderung:
a) Bildungsscheck: Beschäftigte aus kleineren und mittleren Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter/innen) können mit einem Bildungsscheck einen Zuschuss in Höhe von 50 % der anteiligen Lehrgangskosten (max. 500 Euro) vom Lande NRW erhalten. Dies gilt auch für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte. oder b) Bildungsprämie: Erwerbstätige deren zu versteuerndes Einkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei Verheirateten) nicht übersteigt, können eine Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Sozialfonds der Europäischen Union in Höhe von 50 % der anteiligen Lehrgangs- und Prüfungskosten (max. 500 Euro) erhalten.
Die Ausgabe des Bildungsschecks und der Bildungsprämie erfolgt durch die IHK oder die Handwerkskammer nach vorheriger Beratung. |
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Nächster
Termin:
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16.10.2010Februar 2011
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