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  Ausbildung derAusbilder (IHK)

Förderung mit:


Konzeption:


Ausbilder kommt bei der Umsetzung der Ausbildungsplanung und -praxis eine Schlüsselrolle zu. Die betriebliche Personalentwicklung und Nachwuchsförderung kann im Zeichen des technischen und arbeitsorganisatorischen Wandels nur von gut ausgebildeten Ausbildern und Trainern geleistet werden. Da unterschiedliche Altersstufen und Bildungsabschlüsse der Auszubildenden vom Ausbilder ein pädagogisches Geschick fordern, gewinnt die Aus- und Weiterbildung der Ausbilder größte Bedeutung. Der Ausbilder erfüllt eine unternehmerische und gesellschafts- politische Aufgabe.

Wir empfehlen Ihnen diese Weiterbildung besonders im Zusammenhang mit den Kursen "Industriefachwirt/in", Handelsfachwirt/in", "Bürofachwirt/in", "Wirtschaftsfachwirt/in" oder "Fachkaufmann/frau für Büromanagement".

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbilder-Eignungsprüfung und Ausbildertätigkeit sind eine abgeschlossene Berufsausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung oder eine angemessene, mehrjährige Berufserfahrung innerhalb des entsprechenden Tätigkeitsbereichs oder Erwerb des "AdA-Scheines" nach der "AEVO" im Rahmen einer Ingenieur-, Meister- oder Fachwirtausbildung

Inhalte gemäß IHK:

Inhalte sind in 6 Handlungsfelder untergliedert:
1. Allgemeine Grundlagen legen
2. Die Ausbildung planen
3. Auszubildende einstellen
4. Am Arbeitsplatz ausbilden
5. Lernen fördern
6. Gruppen anleiten
Die Ausbildung beenden Methoden wie Kurzvorträge, Fall- und Projektmethoden, Gruppenarbeiten, Brainstormings, Übung der Unterweisungsprobe und der Präsentation, Moderationsmethode

Zeit:

alle 14 Tage Samstag
08:00 - 13:00 Uhr

Dauer:  

ca. 5 Monate 

Kosten:  

440,00 gesamt * oder  5 x 95,00 monatlich *
* zzgl. einmaliger Einschreibkosten von 40,00,
Lernmaterialien und  Prüfungsgebühr der IHK.

Abschluss:

IHK-Diplom

Förderung:

Es bestehen zwei Möglichkeiten der Förderung:

a) Bildungsscheck:
Beschäftigte aus kleineren und mittleren Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter/innen) können mit einem Bildungsscheck einen Zuschuss in Höhe von 50 % der anteiligen Lehrgangskosten (max. 500 Euro) vom Lande NRW erhalten. Dies gilt auch für Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte.
oder
b) Bildungsprämie:
Erwerbstätige deren zu versteuerndes Einkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei Verheirateten) nicht übersteigt, können eine Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Sozialfonds der Europäischen Union in Höhe von 50 % der anteiligen Lehrgangs- und Prüfungskosten (max. 500 Euro) erhalten.  

Die Ausgabe des Bildungsschecks und der Bildungsprämie erfolgt durch die IHK oder die Handwerkskammer nach vorheriger Beratung.

Nächster Termin:  

 

16.10.2010
Februar 2011

 

BAW-SCHULE
50672 Köln, Hohenzollernring 55 
Tel. 0221 251919        Fax. 0221 254040     
E-Mail: info@baw-schule.de