Wenn sich Arbeitnehmer weiterbilden, können sie dafür eine Woche pro Jahr bezahlten Bildungsurlaub bekommen. Da dieser der Bildung und nicht der Erholung dient, gibt es die Tage quasi obendrauf. Wichtig ist nur, dass jemand eine anerkannte Bildungsmaßnahme besucht.
Die meisten Bundesländer haben den Bildungsurlaub in Eigenregie geregelt und entsprechende Gesetze erlassen. Ausnahme: Bayern und Sachsen – dort gibt es keine solchen Vorschriften.
Freistellung zur Bildung
Bei dieser Art von Urlaub nehmen Arbeitnehmer an einer anerkannten Bildungsveranstal-tung teil und werden dafür von ihrem Arbeitgeber bezahlt von der Arbeit freigestellt. Der Unterschied zur betrieblichen Weiterbildung: Die Veranstaltung kann auch fachfremd sein, also etwa allgemeine politische Bildung oder das Vertiefen einer Fremdsprache
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Anzahl der Schulungstage für Bildungsurlaub in NRW
- Arbeitnehmer: 5 Tage pro Kalenderjahr
- Auszubildende: 5 Tage pro Ausbildung
- Informationen zum gesetzlich geregelten Anspruch auf
Bildungsurlaub in NRW gibt es hier
Eigenanteil für Arbeitnehmer
Die Kosten der Maßnahme trägt in der Regel der Arbeitnehmer. Je nach Thema oder Veranstalter kann es auch vorkommen, dass z. B. Regierungsorganisationen, Gewerkschaften oder Parteien einen gewissen Teil übernehmen. Und, erfüllt eine Maßnahme die entsprechenden Kriterien, kann die Gebühr auch staatlich bezuschusst werden (Bildungsscheck / Bildungsprämie).
Vorab ist zu klären
Am besten funktioniert es mit dem Bildungsurlaub, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorab über die Eckpunkte verständigen. Sprechen etwa Gründe in der Firma dagegen, die das jeweilige Gesetz anerkennt, kann der Arbeitgeber den Urlaub ablehnen.
Anerkannte Seminare wählen
Arbeitnehmer sollten darauf achten, ein Seminar zu wählen, das nach Landesrecht anerkannt ist. Der Schulungsträger hat dafür ein entsprechendes Zertifikat.
Antrag stellen
Nach der verbindlichen Anmeldung beim Seminaranbieter muss der offizielle Antrag beim Arbeitgeber erfolgen. Das sollte in der Regel spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn der Fall sein.
Mit dazu gehören:
- Anschreiben
- Anmeldebescheinigung
- Anerkennungsbescheid
- Ablaufplan
Hat alles funktioniert und der Arbeitnehmer konnte am Bildungsurlaub teilnehmen, muss er seinem Arbeitgeber im Anschluss die Teilnahmebescheinigung des Veranstalters einreichen. Tut er dies nicht, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für diese Woche verweigern. Dieser Weisung muss der Mitarbeiter unaufgefordert nachkommen und das Unternehmen muss ihn nicht auf die Bringpflicht hinweisen.
Win-Win-Situation für alle Beteiligten
Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und -geber, da beide Seiten vom Know-How-Zuwachs profitieren. Dem Unternehmen steht das neu erworbene Wissen des Arbeitnehmers im Arbeitsalltag zur Verfügung; dieser wiederum ist für die aktuellen und zukünftigen Aufgaben besser gerüstet.
Weiterbildung bringt weiter
Aus Umfragen der letzten Jahre geht eindeutig hervor, dass die Teilnahme an einer Weiterbildung bei 80 bis 90 Prozent der Betroffenen eine Verbesserung der beruflichen Situation bewirkt hat, Z. B.
- Erweiterung des Verantwortungs- und Aufgabenbereiches
- beruflicher Aufstieg
- Gehaltssteigerung
Persönliche Beratung:
BAW-Akademie
Tel. 0221 251919
Internet: www.baw-schule.de
E-Mail: info@baw-schule.de
Mehr Info zu Regelungen der Bundesländer siehe auch Seiten des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung.
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