BERUFLICH WEITERKOMMEN
Der Bildungsscheck kann sowohl individuell als auch betrieblich genutzt werden.
Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbständige und Betriebe können ihn beantragen.
Maximales Jahreseinkommen 40.000,- Euro (bzw. 80.000,- verheiratet).
Kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten können auch einen Bildungsschecks für Beschäftigte beantragen.
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von
50 Prozent, maximal 500,- Euro zu den Weiterbildungskosten.
Beratung zum Bildungsscheck:
Tel. 0221 251919
Ansprechpartnerin: Frau Meurer oder Frau Jozic
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